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Als Pflegeleistungen gelten Leistungen der Gesundheits- und Krankenpflege. Sie umfassen insbesondere:
- Anwendung von Pflegetheorien und Pflegekonzept
- Praxisanleitung und Begleitung
- Pflegemanagement
- Kooperation mit anderen Berufsgruppen
- Mitarbeit bei ärztlicher Diagnostik und Therapie
- Unterstützung von Bewohnern beim Einzug
Unterstützung in den Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL’s):
- Kommunizieren
- Sich bewegen
- Sich pflegen
- Vitale Funktionen aufrechterhalten
- Essen und Trinken
- Ausscheiden
- Sich kleiden
- Ruhen und Schlafen
- Sich beschäftigen
- Sich als Mann/Frau fühlen
- Für eine sichere Umgebung sorgen
- Soziale Bereiche des Lebens sichern
- Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen
- Palliative Pflege
- Validierende Pflege
Zu Beachten: Pflegeleistungen werden bei uns zusätzlich zum Grundtarif in Form von 7 Pflegestufen verrechnet. Bei Veränderungen des Betreuungs- bzw. Pflegeaufwandes wird die Höhe der Pflegeeinstufung neu festgelegt.
Wichtig: Die Bundespflegegeldeinstufung hat keine bindende Wirkung für die Pflegeeinstufung in unserem Heim.
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